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Gartenkatalog 2020

Bauproduktenverordnung (EU) Nr. 395/2011

Leistungserklärung

Nachfolgend erhalten Sie Hinweise, gemäß der ab 01. Juli 2013 in Kraft getretenen Bauproduktenverordnung, sowie den vom Unternehmen Kronimus erstellten Leistungserklärungen für die von Ihnen erworbenen Produkte.

Weiterhin sind die. an die jeweilige Norm geknüpften und von Kronimus erklärten Leistungen. als Ergänzung zu bereits vorhandenen Produktkennzeichnungen auf unseren Paletten beschrieben.

Zur Bestimmung der jeweils zutreffenden Referenznummer der Leistungserklärung,  bzw. der erklärten Leistungen gehen Sie bitte wie folgt vor:

  1. Feststellung der auf der Produktkennzeichnung (s. Etikett oder Beschriftung auf der Palette) genannten Norm (z.B.: EN 1338)
  2. Auswahl dieser Norm aus den 3 nachfolgend aufgeführten Normen, deren Referenznummer der Leistungserklärung und der erklärten Leistungen für Ihr Produkt (z.B.: EN 1338, s. nachstehende Ergänzung zu EN 1338)

 


Zu EN 1338, Pflastersteine aus Beton

Referenz-Nr. der Leistungserklärung: KROLE-0001

krole0001

Zur Bestimmung des Zeitpunktes der Einbaufähigkeit addieren Sie zum Produktionsdatum auf der Palettenkennzeichnung 4 Tage.

 


Zu EN 1339, Platten aus Beton

Referenz-Nr. der Leistungserklärung: KROLE-0002

krole0002

Zur Bestimmung des Zeitpunktes der Einbaufähigkeit addieren Sie zum Produktionsdatum auf der Palettenkennzeichnung 7 Tage.

 


Zu EN 1340, Bordsteine aus Beton

Referenz-Nr. der Leistungserklärung: KROLE-0003

krole0003

Zur Bestimmung des Zeitpunktes der Einbaufähigkeit addieren Sie zum Produktionsdatum auf der Palettenkennzeichnung 14 Tage.

Eine Übersicht der für das Unternehmen Kronimus erstellten Leistungserklärungen finden Sie im Online-Portal www.dopcap.eu. Für weitere Auskünfte steht Ihnen Ihr Baustofffachhandel oder die Kronimus AG direkt zur Verfügung.

 


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