Gemeinsame Querungsstelle
Der Querungsbereich für blinde und sehbehinderte Menschen muss nach DIN 32984 immer auf der kreuzungsabgewandten Seite liegen.Die barrierefreie Querungshilfe ist „Längen-optimiert“, insbesondere für den Einsatz im Bestandsbau, siehe auch Getrennte Überquerungsstelle.
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